Kleine Schulordnung

Wir haben im Folgenden die wichtigsten Verordnungen zusammengestellt, die ab der 5. Jahrgangsstufe das Lehren und Lernen im Unterricht regeln:

Die Unterrichtsfächer in der 5. Jahrgangsstufe

  • Pflichtfächer sind alle Unterrichtsfächer, die ver­pflichtend vorgegeben sind.
  • Kernfächer sind die Fächer, in denen Schulaufgaben ge­schrieben wer­den.
  • Vorrückungsfächer sind alle für das Erreichen des Klassen­zieles maß­geblichen Fächer.
  • Intensivierung/Mentorenprogramm ist eine zusätzliche Stunde, in der eine Fachlehrkraft die Schüler zum Lernen motiviert, Fragen beantwortet, zusammen mit den Schülern individuelle Lernpläne erstellt, usw. Für ange­meldete Schüler*innen ist dieser Unterricht Pflichtunterricht.

Welche Fächer in der 5. Jgst. Pflicht-, Kern- oder/und Vorrückungsfächer sind, können sie dieser Grafik entnehmen:

Download

Die Leistungserhebungen in der 5. Jahrgangsstufe

In jedem der drei Kernfächern werden jeweils vier Schulaufgaben (große Leistungsnachweise) geschrieben, und zwar

  • gleichmäßig über das Schuljahr verteilt.
  • nie mehr als eine an einem Tag.
  • nicht mehr als zwei in einer Schulwoche.

Die Schulaufgaben und Leistungstests werden spätestens eine Woche vorher angekündigt und dauern höchstens 60 Minuten.

In allen Fächern gibt es „kleine Leistungsnachweise“; diese sind Rechenschaftsablagen, Unterrichts-beiträge, Referate u.a..

Zu den kleinen Leistungsnachweisen gehören auch die Steg­reifauf­gaben:
Die Lehrkraft lässt dabei z. B. eine Aufgabe oder einige Fragen zum Inhalt der zwei vorangegangenen Unterrichtsstunden – unter Einbe­ziehung von Grundwissen – schriftlich bearbeiten.

Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt und sollen nicht länger als 20 Minuten dauern.

Hausaufgaben

Hausaufgaben bestehen aus schriftlichen und mündlichen Aufgaben. An Tagen, an denen die Klasse Nachmittags­unterricht hat, werden in der Regel keine schriftlichen Hausaufgaben auf den nächsten Tag gegeben. Die schriftlichen Haus­aufgaben sollten zwei Stunden pro Tag nicht über­schreiten und werden in der Regel nur in Kernfächern gegeben.

Die Bewertung der Leistungen und die Berechnung der Zeugnisnoten

In jedem Fach ergibt sich die Note des Jahreszeugnisses aus den Ein­zelnoten des ganzen Schuljahres. Die Note des Zwischen­zeugnisses ist nur eine Information für Eltern und Schüler*innen und wird für die Bildung der Jahresnote nicht verwendet.

In jedem der drei Kernfächer wird zur Berechnung der Zeugnisnote zunächst eine Gesamtnote (Dezimalnote) für die großen Leistungs­nachweise und eine Gesamtnote (Dezimalnote) für die kleinen Leistungsnach­weise gebildet.

Für die Berechnung der Zeugnisnote in der 5. Jgst. wird die Gesamtnote der großen Leistungsnachweise dann doppelt gewertet, d. h.:  große LN : kleine LN  im Verhältnis   2 : 1.

Die Bestimmungen über das Vorrücken

Die Grundlage für die Entscheidung über das Vorrücken in die nächst­höhere Jahrgangsstufe bilden die Leistungen in den Vor­rückungs­fächern.

Vom Vorrücken sind die Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, deren Jahreszeugnis

  • in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder
  • in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 aufweist.

Die 5. Jahrgangsstufe kann einmal wiederholt werden.

Insgesamt kann ein Schüler während der Schulzeit am Gymnasium höchstens zweimal wiederholen (Höchstausbildungsdauer 11 Jahre).


Wir sind gefördert durch den DigitalPakt Schule des Bundesministerium für Bildung und Forschung.Wir sind eine Fairtrade School!Wir sind eine Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage.Lehrer und Lehrerin werdenWir sind EuropaschuleWir sind Klimaschule