Kleine Schulordnung
Wir haben im Folgenden die wichtigsten Verordnungen zusammengestellt, die ab der 5. Jahrgangsstufe das Lehren und Lernen im Unterricht regeln:
Die Unterrichtsfächer in der 5. Jahrgangsstufe
- Pflichtfächer sind alle Unterrichtsfächer, die verpflichtend vorgegeben sind.
- Kernfächer sind die Fächer, in denen Schulaufgaben geschrieben werden.
- Vorrückungsfächer sind alle für das Erreichen des Klassenzieles maßgeblichen Fächer.
- Intensivierung/Mentorenprogramm ist eine zusätzliche Stunde, in der eine Fachlehrkraft die Schüler zum Lernen motiviert, Fragen beantwortet, zusammen mit den Schülern individuelle Lernpläne erstellt, usw. Für angemeldete Schüler*innen ist dieser Unterricht Pflichtunterricht.
Welche Fächer in der 5. Jgst. Pflicht-, Kern- oder/und Vorrückungsfächer sind, können sie dieser Grafik entnehmen:
Die Leistungserhebungen in der 5. Jahrgangsstufe
In jedem der drei Kernfächern werden jeweils vier Schulaufgaben (große Leistungsnachweise) geschrieben, und zwar
- gleichmäßig über das Schuljahr verteilt.
- nie mehr als eine an einem Tag.
- nicht mehr als zwei in einer Schulwoche.
Die Schulaufgaben und Leistungstests werden spätestens eine Woche vorher angekündigt und dauern höchstens 60 Minuten.
In allen Fächern gibt es „kleine Leistungsnachweise“; diese sind Rechenschaftsablagen, Unterrichts-beiträge, Referate u.a..
Zu den kleinen Leistungsnachweisen gehören auch die Stegreifaufgaben:
Die Lehrkraft lässt dabei z. B. eine Aufgabe oder einige Fragen zum Inhalt der zwei vorangegangenen Unterrichtsstunden – unter Einbeziehung von Grundwissen – schriftlich bearbeiten.
Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt und sollen nicht länger als 20 Minuten dauern.
Hausaufgaben
Hausaufgaben bestehen aus schriftlichen und mündlichen Aufgaben. An Tagen, an denen die Klasse Nachmittagsunterricht hat, werden in der Regel keine schriftlichen Hausaufgaben auf den nächsten Tag gegeben. Die schriftlichen Hausaufgaben sollten zwei Stunden pro Tag nicht überschreiten und werden in der Regel nur in Kernfächern gegeben.
Die Bewertung der Leistungen und die Berechnung der Zeugnisnoten
In jedem Fach ergibt sich die Note des Jahreszeugnisses aus den Einzelnoten des ganzen Schuljahres. Die Note des Zwischenzeugnisses ist nur eine Information für Eltern und Schüler*innen und wird für die Bildung der Jahresnote nicht verwendet.
In jedem der drei Kernfächer wird zur Berechnung der Zeugnisnote zunächst eine Gesamtnote (Dezimalnote) für die großen Leistungsnachweise und eine Gesamtnote (Dezimalnote) für die kleinen Leistungsnachweise gebildet.
Für die Berechnung der Zeugnisnote in der 5. Jgst. wird die Gesamtnote der großen Leistungsnachweise dann doppelt gewertet, d. h.: große LN : kleine LN im Verhältnis 2 : 1.
Die Bestimmungen über das Vorrücken
Die Grundlage für die Entscheidung über das Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe bilden die Leistungen in den Vorrückungsfächern.
Vom Vorrücken sind die Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, deren Jahreszeugnis
- in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder
- in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 aufweist.
Die 5. Jahrgangsstufe kann einmal wiederholt werden.
Insgesamt kann ein Schüler während der Schulzeit am Gymnasium höchstens zweimal wiederholen (Höchstausbildungsdauer 11 Jahre).